Auslandsgarantie
Internationale Geschäfte sicher und geschützt abwickeln.
Raiffeisen bietet Ihnen Rundum-Service bei Bankgarantien.
Wenn man vertragliche Verpflichtungen eingeht, ist es durchaus sinnvoll, diese durch eine Bankgarantie besichern zu lassen. Zu Ihrem Schutz – und zum Schutz Ihres Kunden. Die Raiffeisen Bankengruppe unterstützt Ihr Unternehmen bei der Formulierung bzw. Überprüfung von Garantietexten sowie deren Abwicklung.
Direkte und indirekte Garantie
Die Garantie kann von der Bank direkt an den Begünstigten oder indirekt an eine Bank erstellt werden. Bei einer indirekten Garantie beauftragt die Erstbank (Bank des Auftraggebers) eine zweite Bank im Land des Begünstigten, die Garantie zu erstellen und übernimmt der Zweitbank gegenüber eine Rückgarantie. Die Rückgarantie ist eine abstrakte Garantie der Erstbank, die von der Zweitbank in Anspruch genommen wird, wenn diese aus der lokalen Garantie auszahlen muss. Ob eine direkte oder indirekte Garantie erstellt werden soll, hängt meist von folgenden Faktoren ab:
- Gesetzliche Vorschriften im Land des Begünstigten
- Begünstigter ist eine öffentlich-rechtliche Stelle bzw. ein staatliches Unternehmen
- Vertragliche Vereinbarung Zu beachten: Die eigenständige Garantie der Zweitbank unterliegt dem Recht des Landes der Zweitbank.
Stand-by Letter of Credit
Der Stand-by Letter of Credit dient wie die Garantie als Sicherungsinstrument, entspricht aber in der Struktur einem Akkreditiv. Gegen Einreichung von im Stand-by Akkreditiv festgelegten Dokumenten, die nach Akkreditivrichtlinien geprüft werden, wird unter dem Stand-by Akkreditiv Zahlung geleistet. Die unter dem Stand-by Akkreditiv verlangten Dokumente entsprechen in der Regel den Dokumenten, wie sie auch unter einem üblichen Akkreditiv verlangt werden, sind jedoch – abgesehen vom Inanspruchnahmeschreiben – meist in Kopie oder Fotokopie beizubringen.